Skip to main content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CommonMedia GmbH

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen CommonMedia und allen Auftraggebern. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens CommonMedia nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich CommonMedia anzuzeigen.

2. Werbeauftrag

„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrere Werbemittel durch CommonMedia in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die CommonMedia-Preisliste die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet.

3. Werbemittel

  1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
    - aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern
    - aus einer sensitiven Fläche, die mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.
  2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden deutlich als Werbung kenntlich gemacht.
  3. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Weitere Formate sind nach Rücksprache und Prüfung seitens CommonMedia möglich.

4. Verfügbarkeitsanfrage

Verfügbarkeitsanfragen stellen grundsätzlich keinen Vertragsabschluß dar, sondern dienen der Information des Interessenten.

5. Vertragsschluss

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und bleiben rechtlich unverbindlich.

6. Einhaltung des Kampagnenbeginns

Die Verschiebung eines vereinbarten Kampgnenstart-Termins ist möglich, solange die Kapazitäten des belegten Werbeträgers das ermöglichen. Für den neuen Startzeitpunkt gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen und Preise, die im Internet veröffentlicht sind.

7. Stornierung

Eine noch nicht laufende Buchung zu stornieren, ist nur bis spätestens 2 Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die ursprünglich beauftragte/gebuchte Leistung berechnet. Wird die Frist eingehalten werden 20% der beauftragten/gebuchten Leistung in Rechnung gestellt. Technische und andere Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Buchung entstanden sind, werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

8. Datenanlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig ( spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn) anzuliefern.

9. Ablehnungsbefugnis

  1. CommonMedia behält sich vor, Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft, ihrer Form, der technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen und zurückzuweisen. Dieses gilt ebenso, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Schaltung für CommonMedia oder die Unternehmen, deren Werbeflächen CommonMedia vermarktet, unzumutbar ist.
  2. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt und er hat das Recht auf Nachbesserung. Dadurch entstandene Mehrkosten können dem Auftraggeber nach Nachweis durch CommonMedia in Rechnung gestellt werden.
  3. Geschieht die Nachbesserung nicht mehr innerhalb der unter 8 genannten Fristen für die Anlieferung von Daten, behält CommonMedia den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
  4. Die CommonMedia GmbH ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem Auftraggeber keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu und CommonMedia behält seinen vereinbarten Vergütungsanspruch.

10. Leistungsstörungen

Ist die Durchführung eines Auftrags aus Gründen nicht möglich, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

11. Haftung

Beide Vertragspartner haften unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

12. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Verpflichtungen von CommonMedia ist deren Sitz.

14. Sonstige Bestimmungen

  1. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Anbieter vor, Vorauszahlung zum Schalttermin zu verlangen.
  2. Erhält der Auftraggeber ein individuelles Passwort, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn ihm bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben.
  3. Sollten die vom Anbieter zugesagten AdImpressions am Ende der Schaltlaufzeit nicht erreicht sein, steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl entweder eine Ausgleichsbuchung (sofern Kapazität vorhanden) oder die Erteilung einer Gutschrift zur Verrechnung bei der nächsten Buchung zu. Werden die vom Anbieter zugesagten AdImpressions auch mit der Ausgleichsbuchung in angemessener Frist nicht erreicht, kann der Auftraggeber die Erteilung der Gutschrift verlangen. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Maßgeblich für die Ermittlung der AdImpressions Zahlen sind stets die Zählungen des CommonMedia-Adservers. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen, nachzuweisen, dass diese Zahlen unzutreffend und stattdessen andere Werte anzusetzen sind. Dieser Nachweis muss unmittelbar nach Auftreten von Zählabweichungen spätestens aber innerhalb eines Monats nach Abschluss der Kampagnenlaufzeit vorgelegt werden.

15. Schlussbestimmungen

Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweiligen Verträge die bei Auftragserteilung und Vertragsabschluß zugrunde liegen.